Klimmach 44
86830 Schwabmünchen

Kellerbau

Planung

Mit oder ohne Keller

Ein Haus mit oder ohne Keller zu bauen, zählt zu den wichtigsten Entscheidungen für Bauherren, da ein Keller nicht nachträglich eingebaut werden kann und sich erheblich auf die weitere Gebäudeplanung auswirkt. Vor dieser Entscheidung sollte immer ein Bodengutachten eingeholt werden. Durch das Gutachten wird die Tragfähigkeit des Untergrunds und weitere Kriterien wie die Wasserverhältnisse bestimmt, da beispielsweise das Grundwasser so hoch sein kann, dass von einem Keller abgeraten werden muss.

Keller oder bodenplatte

Lagerraum

Sowohl eine Bodenplatte als auch ein Keller sorgen für die Standsicherheit des Gebäudes.

Ein Keller bietet darüber hinaus zusätzlichen Wohn- und Lagerraum, wobei für die Nutzung als Wohnraum eine Raumhöhe von mind. 2,30m herzustellen und die entsprechende Nutzung bereits bei der Planung zu berücksichtigen ist. Beim Bau mit einer Bodenplatte muss für die Haustechnik ein zusätzlicher Raum berücksichtigt werden, der sonst üblicherweise in einem Keller Platz findet. Kellerwände können traditionell gemauert werden, aus Ortbeton gegossen oder mit Betonfertigteilen errichtet werden.

Grundsätzlich ist eine Bodenplatte die günstigere Alternative zu einem Keller, allerdings verzichten Sie dann auf zusätzlich nutzbaren Wohnraum. Zudem sind Gebäude mit Keller in der Regel deutlich wertstabiler.

Unsere Leistungen

Grundstück erschließen

  • Herstellen einer kapillarbrechenden Schicht: Anbringen von Schotter o.ä. unterhalb des Bauwerkes, die die kapillare Weiterleitung von Bodenfeuchtigkeit oder Grundwasser unterbricht.
  • Fundamenterder verlegen: Dieser Schritt dient dem Ableiten von Blitzströmen in die Erde.
  • Hausanschlüsse verlegen (Kanalisation, Wasserversorgung, Strom- und Kommunikationsnetz)
  • Hinterfüllung der Baugrube: Gräben um den Keller werden mit geeignetem Material aufgefüllt und lagenweise verdichtet.

Keller · Bodenplatte

  • Dämmschicht unterhalb der Bodenplatte bzw. Frostschürze anbringen: Dies ist bei Bodenplatten erforderlich, die nicht bis zur frostfreien Tiefe von 80-120cm reichen. Unter der Bodenplatte darf kein Wasser gefrieren, da diese sonst beschädigt wird. Aus diesem Grund müssen Frostschürzen, das sind Betonelemente, an den Seiten der Bodenplatte, bis zu dieser Tiefe angebracht werden.
  • Betonieren von Bodenplatte, Wänden und Decke
  • Abdichten
  • Zwischenwände mauern
  • Kellerfenster und Lichtschächte anlegen

Grundlegend

Erdarbeiten

Excavator

Der erste Schritt

Erdarbeiten sind die ersten grundlegenden Schritte beim Neubau und zählen zu den Rohbauarbeiten. Unter die Arbeiten fallen alle Baumaßnahmen, bei denen Erde bewegt und verändert wird. In welchem Umfang diese Arbeiten anfallen hängt zum einen davon ab, ob mit Keller gebaut wird und eine Baugrube ausgehoben werden muss oder nur die obere Bodenschicht für eine Bodenplatte abgetragen werden muss. Zum anderen entscheidet auch das Grundstück selbst und dessen Lage über das Ausmaß der Arbeiten, beispielsweise durch die Bodenbeschaffenheit oder eine Hanglage.

Aus einer Hand

Erdarbeiten

  • Baustelleneinrichtung: Vorbereitung der Baustelle z.B. durch Absperrungen, usw.
  • Mutterboden entfernen: Unabhängig, ob eine Baugrube ausgehoben werden muss oder nicht, die oberste Erdschicht muss entfernt werden, da diese nicht ausreichend belastbar ist.
  • Baugrube ausheben: Häufig nur erforderlich beim Bau mit Keller. Wird nur eine Bodenplatte verwendet entfällt dieser Schritt in der Regel.
  • Untergrund vorbereiten: Ist der Boden auf dem Grundstück zu sandig oder steht im Grundwasser muss er nach den Vorgaben eines Gutachters vorbereitet werden indem z.B. entsprechendes Material aufgeschüttet und verdichtet wird.
  • Baustelle einmessen: Damit Keller und Bodenplatte an der richtigen Stelle eingebaut werden, ist zur Vermessung ein sogenanntes Schnurgerüst erforderlich.

Schmutz- & Regenwasser

Kanalarbeiten

Kanalarbeiten umfassen alle Arbeiten, um den Anschluss an die öffentliche Kanalisation herzustellen.

Der Kanalanschluss sorgt dafür, dass Schmutz- und Regenwasser aus dem Gebäude und vom Grundstück in das öffentliche Kanalisationsnetz geleitet werden. Von dort werden die Abwässer an lokale Kläranlagen geleitet.

Ist ein öffentliches Kanalsystem vorhanden, gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Anschlusszwang. Grundstückseigentümer sind somit verpflichtet Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück zu installieren. Ebenso sind für Grundstückseigentümer Kanalanschlussgebühren an die Kommune verpflichtend, da mit ihnen die öffentliche Kanalisation finanziert wird. Lediglich in Sonderfällen, in denen sich eine kommunale Versorgung nicht lohnen würde, werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Grundsätzlich wird bei Abwasserrohren zwischen dem Trenn- und dem Mischsystem unterschieden. Beim Trennsystem werden getrennte Rohre für Schmutz- und Regenwasser verlegt. Beim Mischsystem verlaufen die Rohre innerhalb des Gebäudes auch getrennt voneinander, werden doch vor dem Kanalanschluss zusammengeführt.